NGT-1 vom Acker in die Backstube? Wir klagen gegen die neue Gentechnik-Verordnung

Am 21. September 2026 reicht ein breites Kläger-Bündnis, darunter auch Die Freien Bäcker e.V., Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg ein, denn die neue EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik trifft das Handwerk.


Viel ist über die Novellierung des Gentechnikrechts und die Neuen Genomischen Techniken gesprochen und geschrieben worden. Am 17. Juni 2026 hat das Europäische Parlament die Deregulierung der Neuen Gentechnik beschlossen. Keiner der über 30 eingereichten Änderungsanträge zu diesem sehr umstrittenen Gesetzesvorhaben fand Berücksichtigung.

Mit der neuen Verordnung, die ab Mitte 2028 gilt, fallen NGT-1-Pflanzen nicht mehr unter das bestehende EU-Gentechnikrecht mit seiner vollen Zulassungspflicht, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und den strengen Anbauregeln. Begründet wird die Rechtsänderung damit, dass gentechnisch veränderte Pflanzen der Kategorie NGT-1 unterhalb einer willkürlich festgelegten Zahl von 20 gentechnischen Veränderungen „gleichwertig" mit herkömmlichen Pflanzen seien. Dabei ist die Anzahl gentechnischer Veränderungen kein Kriterium zur Bewertung ökologischer Risiken.

Für einen Großteil der gentechnisch veränderten Pflanzen entfallen damit die Kennzeichnungspflicht im Supermarkt und die strenge Umweltrisikoprüfung vor der Zulassung. Künftig ist nur noch das Saatgut als NGT-1-Saatgut zu kennzeichnen, damit der Bioanbau weiterhin frei von Gentechnik bleiben kann. Sobald die Ernte eingefahren ist, entfällt die weitere Kennzeichnungspflicht. Man sieht es dem Getreide, dem Mehl und dem Brot dann nicht mehr an, falls sie aus gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugt wurden. Für die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft, zu der auch die Mitgliedsbetriebe der Freien Bäcker e.V. gehören, ist das ein riesiges Problem.

Der Inverkehrbringer der NGT-Saat wird von der neuen Gesetzgebung weitgehend aus der Haftung entlassen. Das Reinheitsrisiko tragen die Betriebe, die gentechnikfrei arbeiten wollen und die Konsumentinnen und Konsumenten beißen nichtsahnend ins NGT-Lebensmittel.

Dies ist nicht der Weg, den wir als Gesellschaft und als handwerklich arbeitende Bäcker:innen gehen wollen. Schon 2023 sprachen sich in einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch 96 Prozent der Befragten dafür aus, mögliche Risiken bei gentechnisch veränderten Pflanzen immer zu untersuchen. 92 Prozent wollen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden, unabhängig davon, ob neue oder klassische Verfahren angewendet wurden. Die EU hat sich darüber hinweggesetzt.

Als Berufsverband hat sich „Die Freien Bäcker – Zeit für Verantwortung e.V." zusammengefunden, um Wirtschaftsstrukturen im Bäckerei- und Konditoreihandwerk nach Kriterien der Regionalität und Nachhaltigkeit zu fördern. Auch unsere Grundregeln für die handwerkliche Herstellung von Brot und Backwaren schließen jegliche Gentechnik aus – vom Acker über die Backstube bis hin zum Verbraucher. Seit 2024 steht dafür unsere eingetragene Marke „GÜTESIEGEL FREIES BACKHANDWERK – zertifiziert durch die Freien Bäcker e.V.". Sie verlangt naturbelassene Rohstoffe, natürliche Prozesse und Volldeklaration und sie zertifiziert GVO-Freiheit, damit Verbraucher wissen, was in ihrem Brot steckt (und was nicht).

Die neue NGT-Deregulierung bedroht alle zertifizierten Mitgliedsbetriebe und alle, die auf die Zertifizierung hinarbeiten. Führt eine NGT-1-Verunreinigung zur Aberkennung der Zertifizierung, sind jahrelange Aufwendungen hinfällig und mit ihnen der Aufbau einer Marke, die handwerklich arbeitenden Bäcker:innen im ohnehin schon harten Wettbewerb den Rücken stärken soll.

Die Klage gegen EU-Rat und Europäisches Parlament tragen wir zusammen mit einem Bündnis entlang der gesamten Lebensmittelerzeugungskette: Dottenfelder Bio-Saat GmbH, BioSaat GmbH, Bingenheimer Saatgut AG, Sonnengut Gerster eGbR, unserem Bäckerei-Mitgliedsbetrieb Betzinger OHG, Rapunzel Naturkost GmbH & Co. KG, Rieger-Hofmann GmbH und Rieger Landwirtschafts-eGbR, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V., NEULAND - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V. sowie dem Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.. Vertreten werden wir von Prof. Dr. Gerd Winter (Universität Bremen), Rechtsanwältin Katrin Brockmann und Rechtsanwalt Jens Beismann.

Wir klagen für Transparenz und für das Recht, handwerklich und gentechnikfrei zu arbeiten und dafür geradestehen zu können. Weitere Hintergrundinformationen zur Klage sind auf der Seite der AbL zu finden, die die Bündnisklage koordiniert: www.abl-ev.de/direktklage